Juni 30

Anordnungsmodell beginnt ab dem 01. Juli 2022

Nach einiger Unsicherheit darf ich Sie darüber informieren, dass ab dem 01. Juli 2022 das Anordnungsmodell - mit einem durch den Kanton Aargau bestätigten Übergangstarif - so umgesetzt werden kann.

Eine direkte Abrechnung von Psychotherapeut*innen mit der Grundversicherung wird durch das Anordnungsmodell möglich. Darüber hinaus soll die Mitfinanzierung über die Zusatzversicherung der Krankenkassen (vorerst) weiterhin bestehen bleiben.

Für die Abrechnung über die die Grundversicherung benötigt es eine Verordnung von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt. Mit der ersten Anordnung werden Sie 15 Sitzungen bewilligt bekommen. Mit einer zweiten Anordnung können weitere 15 Sitzungen abgehalten werden. Wenn danach weiterhin Therapiebedarf besteht, müssen weitere Sitzungen mit einem ausführlichen Bericht (von einem Psychiater / einer Psychiaterin) beantragt werden.

Ich habe die Informationen auf meiner Homepage entsprechend angepasst. 

Bildquelle: von Ruediger Strohmeyer auf Pixabay 


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