Anordnungsmodell Psychotherapie Schweiz – Alles, was Sie wissen müssen

Seit Juli 2022 hat sich in der Schweiz im Bereich der Psychotherapie einiges bewegt. Mit der Einführung des sogenannten Anordnungsmodells werden psychologische Psychotherapien nun unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen. Das ist ein wichtiger Schritt, um psychische Gesundheit besser zugänglich zu machen - und gleichzeitig wirft es viele Fragen auf.

Vielleicht haben Sie schon davon gehört, wissen aber nicht genau, was das für Sie als Klient:in bedeutet. Muss ich jetzt immer zuerst zum Hausarzt? Wie viele Sitzungen werden bezahlt? Und was ist, wenn ich einfach selbst eine Therapie beginnen möchte?

Diese Fragen sind verständlich und ehrlich gesagt bekomme ich sie in meiner Praxis regelmässig zu Beginn gestellt. Das Anordnungsmodell hat vieles vereinfacht, aber auch neue Strukturen mit sich gebracht, die man erst einmal verstehen muss.

In diesem Artikel möchte ich Ihnen einen klaren Überblick geben: Was genau das Anordnungsmodell ist, wie der Ablauf funktioniert, welche Kosten übernommen werden und welche Möglichkeiten Sie haben - mit und ohne ärztliche Anordnung. Ziel ist, dass Sie Orientierung bekommen und leichter den Weg finden, der zu Ihrer Situation passt.

Was ist das Anordnungsmodell?

Das Anordnungsmodell ist eine seit Juli 2022 geltende Regelung in der Schweiz, die psychologische Psychotherapie deutlich zugänglicher machen soll. Der wichtigste Punkt: Psychologische Psychotherapie wird von der Grundversicherung bezahlt, wenn sie auf Grundlage einer ärztlichen Anordnung erfolgt.

Vor der Einführung des Anordnungsmodells gab es zwei Wege: Entweder über das sogenannte Delegationsmodell, bei dem Psychotherapeut:innen unter der Verantwortung eines Arztes, meist eines Psychiaters, angestellt waren. Oder als Privatleistung: Psychotherapie wurde über die Zusatzversicherung oder als Selbstzahlerleistung abgerechnet. Mit dem neuen Modell entfällt das Delegationsverfahren komplett. Psychologische Psychotherapeut:innen arbeiten nun eigenständig, sobald eine ärztliche Anordnung vorliegt.

Die Anordnung kann von Hausärzt:innen (Ärzte der allgemeinen inneren Medizin), Psychiater:innen oder anderen Fachärzt:innen (mit Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin, SAPPM) ausgestellt werden. Damit wird der Zugang zu Therapie deutlich einfacher und entlastet auch die psychiatrischen Stellen, die zuvor ein Nadelöhr waren.

Ein wesentlicher Unterschied: Das Anordnungsmodell betrifft ausschliesslich psychologische Psychotherapeut:innen mit kantonaler Bewilligung, die im Anordnungsmodell zugelassen sind. Coaching oder Beratung fällt nicht darunter, da es sich dabei nicht um eine Leistung der Grundversicherung handelt.

Die Reform ist ein wichtiger Schritt: Psychische Gesundheit wird so stärker in die allgemeine Grundversorgung integriert und Menschen können deutlich schneller professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Wie funktioniert das Anordnungsmodell in der Praxis?

Um eine psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie zunächst eine ärztliche Anordnung. Diese kann Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt, ein Psychiater, eine Psychiaterin oder ein anderer Facharzt ausstellen. Es handelt sich nicht um ein Gutachten, sondern um ein kurzes Formular. Der Ablauf ist unkompliziert und in wenigen Minuten erledigt.

Mit dieser Anordnung können Sie direkt eine psychologische Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten aufsuchen, der im Anordnungsmodell zugelassen ist. Die ersten 15 Sitzungen werden ohne weitere Formalitäten von der Krankenkasse übernommen.

Sollte danach weiterer Bedarf bestehen, können weitere 15 Sitzungen folgen. Hierfür erstellt die Psychotherapeutin einen kurzen Bericht, der ausschliesslich an die Ärztin oder den Arzt geht, der die Anordnung ausgestellt hat - nicht an die Krankenkasse. So bleibt der Prozess vertraulich und schlank.

Ab der 30. Sitzung braucht es einen ausführlicheren Bericht der Psychotherapeutin. Dieser wird von der behandelnden Ärztin bzw. dem Hausarzt ergänzt und von einem Psychiater / einer Psychiaterin fallbeurteilt. Erst danach gibt die Krankenkasse eine Verlängerung über die 30 Sitzungen hinaus frei.

Diese Stufen sollen sicherstellen, dass eine Therapie flexibel begonnen werden kann, gleichzeitig aber eine fachliche Begleitung und Prüfung stattfindet, wenn der Prozess länger dauert. Für Klient:innen bedeutet das: Der Einstieg ist leicht, und Sie können ohne grossen bürokratischen Aufwand mit der Therapie starten.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Mit dem Anordnungsmodell wird psychologische Psychotherapie seit Juli 2022 von der Grundversicherung übernommen, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt und die Therapeutin über die kantonale Zulassung im Anordnungsmodell verfügt. Sie zahlen lediglich Ihre Franchise und den Selbstbehalt, die restlichen Kosten trägt die Krankenkasse.

Wichtig zu wissen: Psychotherapeut:innen, die im Anordnungsmodell mit der Grundversicherung abrechnen, werden von Zusatzversicherungen in der Regel nicht mehr anerkannt. Das bedeutet: Entweder Sie wählen eine Therapeutin, die über die Grundversicherung abrechnet, oder Sie gehen zu jemandem, der/die ausschliesslich über die Zusatzversicherung arbeitet. Die Zusatzversicherung übernimmt in diesem Fall einen Teil der Sitzungen (je nach Versicherungsmodell). Ein Wechsel zwischen beiden Systemen ist meist nicht möglich. Deshalb lohnt es sich, diesen Punkt vor Beginn der Therapie genau abzuklären.

Unabhängig davon besteht jederzeit die Möglichkeit der Selbstzahlung. In diesem Fall geniessen Sie volle Freiheit bei der Therapeut:innen-Wahl sowie bei Dauer und Umfang der Therapie. Ein Austausch mit Ärzt:innen oder Krankenkassen erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch oder wenn er der professionellen Begleitung Ihres Anliegens dient.

Das Anordnungsmodell macht Psychotherapie für viele Menschen leichter zugänglich. Gleichzeitig ist es wichtig, sich im Vorfeld für einen der Wege - Grundversicherung, Zusatzversicherung oder Selbstzahler - bewusst zu entscheiden.

Anordnungsmodell Psychotherapie

Häufige Fragen zum Anordnungsmodell

Brauche ich immer zuerst eine ärztliche Anordnung?
Ja, wenn die Therapie über die Grundversicherung abgerechnet werden soll. Die Anordnung kann Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt, eine Psychiaterin oder ein anderer Facharzt ausstellen. Für Selbstzahler:innen oder Sitzungen über die Zusatzversicherung ist keine Anordnung nötig.

Wie lange ist eine Anordnung gültig?
Eine Anordnung umfasst zunächst 15 Sitzungen. Danach kann sie um weitere 15 Sitzungen verlängert werden. Ab der 30. Sitzung braucht es einen ausführlicheren Bericht und eine zusätzliche psychiatrische Beurteilung.

Kann ich zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung wechseln?
In der Regel nicht. Wenn eine Therapeutin über die Grundversicherung abrechnet, erkennen Zusatzversicherungen sie meist nicht mehr an. Deshalb ist es wichtig, vor Beginn der Therapie zu klären, welchen Weg Sie gehen möchten.

Übernimmt die Krankenkasse auch Online-Therapie?
Ja, wenn die Therapeutin im Anordnungsmodell arbeitet und eine ärztliche Anordnung vorliegt, werden auch Online-Sitzungen von der Grundversicherung übernommen.

Kann ich auch ohne ärztliche Anordnung starten?
Ja. Als Selbstzahler:in können Sie jederzeit eine Therapie beginnen, ganz ohne ärztliche Beteiligung und unabhängig von Krankenkassen. Dieser Weg bietet volle Flexibilität, ist aber nicht kassenpflichtig.

Eine kritische Einordnung des Anordnungsmodells

Das Anordnungsmodell hat zweifellos einen grossen Fortschritt für die psychologische Psychotherapie in der Schweiz gebracht. Gleichzeitig ist es nicht frei von Kritikpunkten. Ein häufig genannter Aspekt ist die Bürokratie, die mit der ärztlichen Anordnung und den Berichten nach 15 und 30 Sitzungen verbunden ist. Für manche Klient:innen kann es sich unangenehm anfühlen, dass ärztliche Stellen in den therapeutischen Prozess eingebunden sind, obwohl Psychotherapie an sich eigenständig funktioniert.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Einschränkung der Wahlfreiheit. Da Therapeut:innen, die mit der Grundversicherung abrechnen, in der Regel nicht mehr von Zusatzversicherungen anerkannt werden, müssen Klient:innen sich früh festlegen, welchen Weg sie gehen wollen. Ein späterer Wechsel ist kaum möglich und erfordert eine bewusste Entscheidung bereits zu Beginn - was nicht für alle einfach ist.

Auch wird kritisch gesehen, dass der Zugang zur Grundversicherungs-Psychotherapie weiterhin von einer ärztlichen Anordnung abhängig ist. Das kann für manche Menschen eine Hürde darstellen, gerade wenn sie Hemmungen haben, ihre psychische Belastung zunächst mit einer Ärztin oder einem Arzt zu besprechen.

Aktuelle berufspolitische Lage & Tarifdiskussion (Stand 08/2025)

Seit Juli 2022 können psychologische Psychotherapeut:innen direkt über die Grundversicherung abrechnen. Mangels national einheitlichem Tarif legten viele Kantone provisorische Ansätze fest. Seither wird von einer „Kostenexplosion“ gesprochen. Tatsächlich stiegen die Ausgaben von 528 Mio. Franken (2021) auf 922 Mio. (2024). Doch selbst dieser Zuwachs macht nur rund 2 % der Gesamtkosten der OKP aus - ein kleiner Posten, der im Diskurs überproportional Aufmerksamkeit erhält (vgl. Obsan Bericht 07/2025).

Psychotherapie ist keine Luxusleistung, sondern Teil der Grundversorgung. Frühzeitige Behandlung verhindert teurere Spätfolgen, reduziert Arbeitsausfälle und verbessert die Lebensqualität. Wer von „Kostenexplosion“ spricht, übersieht diesen langfristigen Mehrwert.

Problematisch bleibt die provisorische Tariflage: Krankenkassen fordern Senkungen und drohen mit Rückforderungen. Diese Unsicherheit verunsichert viele Therapeut:innen. Manche geben ihre OKP-Zulassung bereits wieder ab und rechnen wieder über die Zusatzversicherung und via Selbstzahlung ab.

Den passenden Weg finden

Das Anordnungsmodell hat vieles verändert. Psychologische Psychotherapie ist heute für mehr Menschen zugänglich und wird als Teil der Grundversorgung anerkannt. Gleichzeitig bringt es neue Fragen mit sich: Welches Abrechnungsmodell passt zu mir? Möchte ich über die Grundversicherung gehen oder lieber unabhängig bleiben?

Diese Fragen sind nicht nur organisatorisch, sondern oft auch persönlich. Der richtige Rahmen kann ein wichtiger Baustein für den Therapieprozess sein.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie passt, oder wenn Sie einfach starten möchten, ohne lange zu grübeln: Sie müssen diese Entscheidung nicht alleine treffen. Ich berate Sie gerne zu den Möglichkeiten und wir finden gemeinsam heraus, welche Form der Psychotherapie für Sie stimmig ist. Schreiben Sie mir gerne oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch.

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