In der heutigen Medienmitteilung des Bundesrates wurde darüber informiert, dass das Anordnungsmodell per 01. Juli 2022 in Kraft treten soll.
Was ist das Anordnungsmodell?
Es erlaubt selbstständigen Psychotherapeut*innen zukünftig ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) abzurechnen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Anordnung.
Bisher konnten selbstständig tätige Psychotherapeut*innen nur über die Grundversicherung abrechnen, wenn sie unter ärztlicher Aufsicht arbeiteten, d. h. zum Beispiel von Ärzt*innen oder Psychiater*innen angestellt wurden oder nur über diese ihre Leistungen abrechnen durften (Delegationsmodell). Mehr dazu können Sie in meinem Artikel über den Unterschied zwischen Psychiater und Psychotherapeut lesen. Klicken Sie hier.
Was bedeutet diese Änderung für Sie als Klient*in?
Dieser Beschluss bedeutet sowohl für die Psychotherapeut*innen eine Veränderung, aber vor allem auch für die Menschen, die dringend psychotherapeutische Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Hierdurch wird der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung deutlich erleichtert. Eine Verbesserung betreffend des aktuellen Versorgungsengpasses, der fehlenden Psychotherapieplätze und der langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz wird erwartet. Ebenso wird hierdurch eine möglichst zeitnahe Behandlung und eine Verminderung von Chronifizierungen und Langzeittherapien angestrebt.
Genaueres können Sie in der heutigen Medienmitteilung des BAG lesen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-82745.html
Oder auf einem Beitrag der FSP: https://www.psychologie.ch/das-anordnungsmodell-kommt-grosse-freude-bei-den-psychologieverbaenden-0
Quellen: Beitragsbild von Anastasia Gepp auf Pixabay