In einem vorangegangenen Beitrage habe ich kurz über die Einführung des Anordnungsmodells berichtet (klicken sie hier).
Ab 01. Juli 2022 ist selbstständigen Psychotherapeut*innen erlaubt ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) abzurechnen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Anordnung.
Leider sind die Tarifverhandlungen zwischen der FSP (Förderation der Schweizer Psycholog*innen) und den Vertretern der Krankenkassen gescheitert. Aktuell ist noch sehr ungewiss wie es ab Juli tatsächlich weitergeht.
Dieser Artikel im Tagesanzeiger fasst die aktuelle Situation kurz und knapp zusammen: Klicken, um zum Artikel zu gelangen.
Ich halte Sie hier gerne betreffend der weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und hoffe auf eine Einigung zwischen dem Psychotherapieverband und den Vertretern der Krankenkassen.