Mai 23

Update Anordnungsmodell (ab 01. Juli 2022): gescheiterte Tarifverhandlungen

In einem vorangegangenen Beitrage habe ich kurz über die Einführung des Anordnungsmodells berichtet (klicken sie hier).

Ab 01. Juli 2022 ist selbstständigen Psychotherapeut*innen erlaubt ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) abzurechnen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Anordnung.

Leider sind die Tarifverhandlungen zwischen der FSP (Förderation der Schweizer Psycholog*innen) und den Vertretern der Krankenkassen gescheitert. Aktuell ist noch sehr ungewiss wie es ab Juli tatsächlich weitergeht.

Dieser Artikel im Tagesanzeiger fasst die aktuelle Situation kurz und knapp zusammen: Klicken, um zum Artikel zu gelangen.

Ich halte Sie hier gerne betreffend der weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und hoffe auf eine Einigung zwischen dem Psychotherapieverband und den Vertretern der Krankenkassen.


Tags

Anordnungsmodell, Grundversicherung, kosten, Krankenkassen, Psychotherapie, tarifverhandlungen, versorgung


Was Ihnen auch noch gefallen könnte..

Selbstmitgefühl(spause)

Selbstmitgefühl(spause)