März 1

Was ist der Unterschied zwischen Psychiater und Psychotherapeut?

Mein Name ist Annkathrin Kehrli. Ich bin Psychotherapeutin und in eigener Praxis in Aarau tätig. Was jedoch ist ein Psychotherapeut? Und was ist der Unterschied zu einem Psychiater? Sich in dem Begriffe-Dschungel der Psychologie zurecht zu finden, ist nicht immer einfach.

Heute möchte ich deshalb auf den Unterschied zwischen Psychiater und Psychotherapeut eingehen. Der verbesserten Lesbarkeit halber beziehe ich mich im Beitrag auf ein Geschlecht.


Psychiater haben Medizin studiert.
Psychiater haben zunächst ein Medizinstudium an einer Universität abgeschlossen. In diesem Studium haben Sie sich hauptsächlich mit dem menschlichen Körper, dessen Funktionsweise, Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten, u. a. Medikamentengabe, beschäftigt.
Im Anschluss daran folgt eine mehrjährige Ausbildung zum Facharzt in Psychiatrie und Psychotherapie. Nachdem Sie die Facharztprüfung bestanden haben dürfen Sie neben körperlichen Untersuchungen und therapeutischen Gesprächen auch Medikamente, wie z. B. Antidepressiva, verschreiben.

Psychotherapeuten haben Psychologie studiert.
Psychotherapeuten haben kein Medizinstudium absolviert, sondern ein Psychologiestudium. Dieses dauert in der Regel ungefähr fünf Jahre. In diesem Studium haben Sie sich mit dem Verhalten, Denken und Emotionen von Menschen beschäftigt. Das Beschreiben, Erklären, Vorhersagen und allenfalls Verändern eben jener steht neben anderen Themen im Zentrum. Nach Abschluss des Studiums sind sie zunächst qualifiziert in Beratungsstellen des Gesundheitswesens, in der Forschung (bspw. an der Universität) oder in Personalabteilungen zu arbeiten.
Wenn sich ein Psychologe entschliesst psychotherapeutisch zu arbeiten, muss er hierfür eine vier- bis fünfjährige Psychotherapieausbildung absolvieren. Hier gibt es verschiedene Therapierichtungen, wie bspw. die kognitiv-verhaltenstherapeutische, systemische, tiefenpsychologisch oder personzentrierte Psychotherapie. Erst nach Abschluss dieser sind sie zur Ausübung der Psychotherapie berechtigt. In der Schweiz erhält man nach erfolgreichem Abschluss den Titel "eidg. anerkannte/r Psychotherapeut*in".
Anders als Psychiater dürfen Psychotherapeuten keine Medikamente verschreiben. Sie führen therapeutische Gespräche und wenden spezielle Methoden der jeweiligen Therapieschule an.

Kurze Zusammenfassung

  • Ein Psychiater hat Medizin studiert und im Anschluss daran eine Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie abgeschlossen. Er darf Medikamente verschreiben.
  • Ein Psychotherapeut hat Psychologie studiert und anschliessend eine mehrjährige Psychotherapieausbildung abgeschlossen. Er darf keine Medikamente verschreiben.

Der Ausschluss von körperlichen Ursachen ist wichtig.
Da körperliche Ursachen zunächst immer ausgeschlossen werden sollten, ist es hilfreich zunächst den Hausarzt oder Psychiater aufzusuchen. Beispiel: ein bestehender Eisenmangel oder nicht optimale Schilddrüsenwerte können Symptome einer Depression mit sich ziehen und sollten deshalb vorher oder parallel zu einer psychotherapeutischen Behandlung abgeklärt werden.
Häufig arbeiten Hausärzte oder Psychiater gemeinsam mit Psychotherapeuten. Sie bleiben im Austausch, um eine bestmögliche Begleitung und Behandlung zu gewährleisten. Hierbei übernimmt der Hausarzt oder Psychiater die medikamentöse Behandlung und der Psychotherapeut die psychotherapeutische Behandlung mit Hilfe von therapeutischen Gesprächen.

Nicht jeder Psychotherapeut darf über die Grundversicherung abrechnen.
In der Schweiz dürfen Ärzte und somit auch Psychiater über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen. Psychotherapeuten dürfen dies nur, wenn sie von einem Arzt/Psychiater angestellt sind und Leistungen unter deren Aufsicht erbringt (delegierte Psychotherapie).
Selbstständig arbeitende Psychotherapeuten, die nicht von einem Psychiater angestellt sind, dürfen nicht über die Grundversicherung abrechnen. Hier besteht die Möglichkeit, dass eine Zusatzversicherung der Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt und mitfinanziert. Je nach Krankenkasse bedarf es einer vorherigen Überweisung durch einen Arzt (Hausarzt, Psychiater, Gynäkologen etc.).

Die Förderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) setzt sich aktiv dafür ein, dass auch Psychotherapeuten selbstständig über die Grundversicherung abrechnen dürfen (Anordnungsmodell). Eine Entscheidung des Bundesrates, ob dieses Modell eingeführt wird oder nicht, steht in diesem Jahr an.
Das Anordnungsmodell würde dem Versorgungsengpass (d. h. dem Fehlen an verfügbaren Psychotherapieplätzen) entgegenwirken und den Zugang zur Psychotherapie erleichtern.

Quellen: Beitragsbild von Oliver Kepka auf Pixabay 


Tags

psychiater, psychiaterin, psychotherapeut, psychotherapeutin, Psychotherapie, studium, unterschied


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